Über uns

Über Help-World e.V.

Hilfe war schon immer unser Anliegen

Der Verein Help e. V.  wurde im Jahre 2001 gegründet.

Um Verwechslungen zu vermeiden wurde der Verein 2009 in Help- World e.V. umbenannt.

In diesem Jahr soll nun auch die Webseite von www.helpev.org  auf  www.help-worldev.org umziehen.

Alles andere bleibt wie es ist!

Unsere Mitglieder sind ausschließlich ehrenamtlich tätig. Der Verein ist mittlerweile in 8 Ländern tätig um Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Unsere Helfer betreuen die Projekte vor Ort selbst.

Wir arbeiten nach den 12 Grundregeln der humanitären Hilfe.

  • Wir erhalten keinerlei Zuschüsse aus der öffentlichen Hand oder sonstigen staatlichen Stellen.
  • Wir finanzieren uns selbst aus Mitgliedsbeiträgen, Lizenzverträgen und Spenden.
  • Wir stehen nicht vor Einkaufsmärkten und  suchen sog. Fördermitglieder.
  • Wir beauftragen keine so genannten  Fundraising- Agenturen für Mitgliederwerbung die den ersten
  • Jahresbeitrag für sich und Ihre Provisionen verbrauchen.
  • Die Kosten für Verwaltung tragen unsere Mitglieder selbst.
  • Sammlungen von Bekleidung und Schuhen unter dem Flyer  "Flutopfer" werden.
  • Ebenfalls von ehrenamtlichen Mitgliedern durchgeführt, sortiert und kostenlos weitergegeben.

 

Die im Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe zusammengeschlossenen Hilfsorganisationen und Bundesministerien verständigten sich für ihre Zusammenarbeit auf die "Zwölf Grundregeln der Humanitären Hilfe im Ausland".

  1. Durch Katastrophen, Kriege und Krisen leiden Menschen Not, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Die Not dieser Menschen zu lindern ist das Ziel humanitärer Hilfe.
  2. Alle Menschen haben das Recht auf humanitäre Hilfe und humanitären Schutz, ebenso wie ihnen das Recht zustehen muss, humanitäre Hilfe zu leisten und humanitären Schutz zu gewähren.
  3. Hilfe und Schutz werden ohne Ansehen von Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischer Überzeugung oder sonstigen Unterscheidungsmerkmalen gewährt. Humanitäre Hilfe darf weder von politischen oder religiösen Einstellungen abhängig gemacht werden, noch darf sie diese fördern. Einziges Kriterium bei der Abwägung von Prioritäten der Hilfeleistungen ist die Not der Menschen.
  4. Die im Gesprächskreis als Träger der Hilfe mitwirkenden Organisationen und die staatlichen Einrichtungen handeln entsprechend ihren eigenen Richtlinien und Umsetzungsstrategien in eigener Verantwortung.
  5. Sie achten die Würde des Menschen bei der Durchführung ihrer Hilfe.
  6. Sie respektieren im Einsatzland geltendes Recht und Brauchtum. Sofern es bei dem Bestreben, die bestmögliche Hilfe zu leisten, mit Bestimmungen des Empfängerlandes zu Konflikten kommt, ist auf deren Beilegung im Hinblick auf das Ziel humanitärer Hilfe hinzuarbeiten.
  7. Sie werden sich, soweit wie möglich, bei Maßnahmen der humanitären Hilfe unterstützen und zusammenarbeiten.
  8. Die Hilfeleistenden verpflichten sich sowohl gegenüber den Empfängern der Hilfe als auch gegenüber denjenigen, deren Zuwendungen und Spenden sie annehmen, Rechenschaft abzulegen.
  9. Humanitäre Hilfe ist in erster Linie Überlebenshilfe. Dabei bezieht sie die Selbsthilfekräfte ein und fördert die Reduzierung der Katastrophenanfälligkeit. Sie beachtet, wo nötig, die Entwicklungsbedürfnisse.
  10. Die in der humanitären Hilfe tätigen Organisationen und staatlichen Einrichtungen beziehen von Anfang an örtliche Partner in ihre Planungen und Maßnahmen mit ein.
  11. Auch die Empfänger der Hilfe werden in die Organisation und die Durchführung der Maßnahmen einbezogen.
  12. Hilfsgüter müssen bedarfsgerecht eingesetzt werden und sollen den lokalen Stan­dards entsprechen; ausschlaggebend für Auswahl und Sendung von Hilfsgütern darf allein die aktuelle Notlage sein. Bei der Beschaffung von Hilfsgütern ist dem Einkauf in der von der Notlage betroffenen Region der Vorzug zu geben.

 

ADRESSE

Help-World e.V.
Gündenhausen 39
79650 Schopfheim
Germany

 

NEUES LAGER SCHOPFHEIM.

Öffnungszeiten:
Fr. 13 - 18 Uhr
Sa. 10 - 16 Uhr 
Nach Vereinbarung

Mehr Info

KONTAKT

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Tel.: 0 76 22 / 6 88 82 65

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